WALCH Rechtsanwalt
Damit Sie Ihre Ansprüche geltend machen können, sollten Sie nach einem Skiunfall folgende Schritte beachten:
Weitere Infos finden Sie in unserem Beitrag.
Fahrfehler anderer Wintersportler: Wenn ein anderer Skifahrer die FIS-Regeln bricht, etwa durch unangepasste Geschwindigkeit oder gefährliche Manöver, kann dieser für den Unfall oder die Kollision verantwortlich gemacht werden.
Mängel an der Piste: Skigebietsbetreiber müssen die Sicherheit ihrer Pisten gewährleisten (Pistensicherung). Gefahrenstellen, wie schlecht präparierte Abschnitte oder fehlende Warnschilder, können Haftungsansprüche gegen den Betreiber begründen.
Nach einem Skiunfall haben Geschädigte häufig Anspruch auf:
Weitere Infos finden Sie in unserem Beitrag.
Ein Skiunfall passiert oft schneller, als man denkt – und die Schuldfrage ist nicht immer eindeutig. Wird Ihnen ein Verschulden vorgeworfen, unterstützen wir Sie bei der Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzforderungen. Dabei stimmen wir uns gegebenenfalls direkt mit Ihrer Haftpflichtversicherung ab. Für eine erfolgreiche Abwehr ist eine sorgfältige Dokumentation des Unfallhergangs sowie die Sicherung von Zeugenbeweisen entscheidend – auch dabei stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Ja!
Wir unterstützen sowohl Geschädigte als auch Unfallverursacher bei der Geltendmachung und Abwehr von unberechtigten Forderungen
Wir haben unseren Kanzleisitz in Lech am Arlberg mit Nebenstelle in Wien. Egal in welchem Skigebiet sich der Unfall ereignete, wir unterstützen Sie gerne.
Unsere Tätigkeit erstreckt ist auf sämtliche Skigebiete in Österreich.
Warum wir die richtigen für Ihr Anliegen sind?
Unsere Arbeit beginnt nicht erst mit dem ersten Schriftsatz im Gerichtsverfahren, sondern weit vorher: Wir helfen Ihnen dabei, vor Ort schnellstmöglich Beweise zu sichern, Beteiligte zu identifizieren und notwendige Infos/Unterlagen von behandelnden Ärzten und der Polizei zu beschaffen.
Rechtsanwalt Benedikt Walch ist zudem selbst staatlich geprüfter Skilehrer und Skiführer und verschafft seinen Klienten damit nicht nur einen juristischen, sondern auch einen fachlichen Vorteil.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Lech am Arlberg ist auf Skiunfälle und Schadenersatz spezialisiert. Wir vertreten Sie außergerichtlich und im Zivilverfahren vor Bezirksgericht und Landesgericht. Besonders in Skigebieten wie Lech am Arlberg oder im gesamten Vorarlberg kommt es häufig zu Unfällen, bei denen eine rechtliche Vertretung entscheidend ist. Ob es um eine Liftkarte, ein Vertragsverhältnis mit einem Skigebiet, Unfallfolgen durch Skibindung oder Pistengeräten geht – wir setzen Ihre Rechte durch.In unsere Arbeit lassen wir auch die Fachkenntnisse des Österreichischen Kuratoriums für Alpine Sicherheit einfließen.
Im Falle eines Skiunfalls – sei es in Lech am Arlberg, in Vorarlberg oder einem anderen Skigebiet in Österreich – prüfen wir die Frage der Haftung nach österreichischem Recht. Gerne übernehmen wir auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutz- oder Haftpflichtversicherung. Wir beraten Sie zu außergerichtlichen Lösungen und vertreten Sie, falls nötig, vor Gericht. Mit unserer Expertise im alpinen Bereich, den FIS-Verhaltensregeln und den Regeln des Pistenordnungsentwurfes des Österreichischen Kuratoriums für alpine Sicherheit bieten wir Ihnen bestmögliche Beratung.
Im Falle eines Skiunfalls – sei es in Lech am Arlberg, in Vorarlberg oder einem anderen Skigebiet in Österreich – prüfen wir die Frage der Haftung nach österreichischem Recht. Gerne übernehmen wir auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutz- oder Haftpflichtversicherung. Wir beraten Sie zu außergerichtlichen Lösungen und vertreten Sie, falls nötig, vor Gericht. Mit unserer Expertise im alpinen Bereich, den FIS-Verhaltensregeln und den Regeln des Pistenordnungsentwurfes des Österreichischen Kuratoriums für alpine Sicherheit bieten wir Ihnen bestmögliche Beratung.
Kontaktieren Sie unsere Kanzlei für Skiunfälle in Österreich. Wir bieten klare Beratung, juristische Erfahrung und eine verlässliche Vertretung bei Skiunfällen, Unfallfolgen und Schadenersatzansprüchen. Besonders wenn Sie in Lech am Arlberg oder im Vorarlberg betroffen sind, stehen wir Ihnen rasch und kompetent zur Seite. Nutzen Sie unser Kontaktformular für eine schnelle Kontaktaufnahme.
Ruhe bewahren – wir kümmern uns darum. Selbst wenn in einem an Sie gerichteten Aufforderungsschreiben behauptet wird, Ihr Verschulden sei eindeutig, besteht kein Grund zur Sorge. Wir unterstützen Sie bei der Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzansprüche und übernehmen die Abstimmung mit Ihrer Haftpflichtversicherung. So stellen wir sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und die Angelegenheit professionell und effizient abgewickelt wird.
Gerne übernehmen wir Anfragen und Korrespondenzen mit Ihrer Versicherung. In den meisten Fällen rechnen wir direkt mit Ihrer Versicherung ab, sodass Ihnen keine Rechtsanwaltskkosten entstehen.
Wenn sich Ihr Ski-/Rodelunfall in Lech zugetragen hat, bieten wir Ihnen weitere Vorteile:
Wir sind gerne auch zu Abendstunden oder an Wochenenden für Sie da!
Ein Rechtsanwalt unterstützt Skifahrer und Snowboarder bei Schadenersatzansprüchen, prüft die Haftung und vertritt Geschädigte vor Gericht.
Am besten sofort nach einem Skiunfall. Frühzeitige Beratung ermöglicht eine schnelle und effektive Vorgehensweise – sei es außergerichtlich oder im Falle eines Gerichtsverfahrens.
Unsere Arbeit beginnt nicht erst mit dem ersten Schriftsatz im Gerichtsverfahren, sondern weit vorher: Wir helfen Ihnen dabei, vor Ort schnellstmöglich Beweise zu sichern, Beteiligte zu identifizieren und notwendige Infos/Unterlagen von behandelnden Ärzten und der Polizei zu beschaffen.
Zudem ist Rechtsanwalt Benedikt Walch selbst staatlich geprüfter Skilehrer und Skiführer und verschafft seinen Klienten damit nicht nur einen juristischen, sondern auch einen fachlichen Vorteil.