WALCH Rechtsanwalt

Anwalt für Zivilrecht

Im Zivilrecht geht es oft um zentrale Lebensbereiche – ob bei Vertragsstreitigkeiten, offenen Forderungen, Schadenersatzfragen oder nachbarschaftlichen Konflikten. Wir stehen Ihnen mit fundierter rechtlicher Expertise und persönlichem Engagement zur Seite. Wir vertreten Privatpersonen und Unternehmen zuverlässig und mit vollem Einsatz – mit dem Ziel, rasche und nachhaltige Lösungen zu erzielen, sei es in der außergerichtlichen Klärung oder vor Gericht.

Nutzen Sie unser fundiertes Fachwissen als Anwalt für Zivilrecht und kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch.

Bereiche des Zivilrechts

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist ein zentrales Rechtsgebiet des Privatrechts und umfasst unter anderem Kaufverträge, Mietrecht und Immobilienrecht. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung, Prüfung und Durchsetzung von Verträgen und setzen Ihre Ansprüche effektiv durch.

Erbrecht

Im Erbrecht beraten und vertreten wir Sie bei Nachlassangelegenheiten, Testaments– und Legatserrichtungen und Erbschaftsstreitigkeiten. Wir sorgen dafür, dass Sie rechtssicher vererben oder Ihre Ansprüche im Erbfall gewahrt und rechtssicher umgesetzt werden.

Forderungseintreibung

Offene Forderungen belasten Unternehmen wie Privatpersonen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche zügig und effizient durchzusetzen – außergerichtlich wie gerichtlich. Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Schuldner und leiten bei Bedarf konsequent das Mahn- oder Klageverfahren ein. 

Zivilprozessrecht

Das Zivilprozessrecht regelt Zivilverfahren und ist eines der bedeutendsten Rechtsgebiete im Privatrecht. Wir vertreten Sie kompetent sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht und begleiten Sie bei der erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Rechte in allen zivilrechtlichen Verfahren.

Gewährleistungsrecht

Das Gewährleistungsrecht schützt Sie bei mangelhaften Waren oder Leistungen – egal, ob Sie Verbraucher oder Unternehmer sind. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche auf Reparatur, Austausch, Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag durchzusetzen bzw. unberechtigte Forderungen abzuwehren. 

Schadenersatzrecht

Im Schadenersatzrecht geht es um den Ausgleich von erlittenen Schäden – ob nach einem Unfall, durch Vertragsverletzung oder sonstiges Fehlverhalten. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren – engagiert, zielorientiert und mit jurischer Präzision.

Zusammenarbeit

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit Ihrem Rechtsanwalt in Lech am Arlberg – profitieren Sie von fachkundiger Rechtsvertretung, individueller Beratung und Lösungen, die exakt auf Ihren Fall zugeschnitten sind.

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Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Zivilrecht

Sobald Sie rechtliche Unsicherheiten bei Verträgen, Forderungen, Schadenersatz oder anderen privaten Streitigkeiten haben, ist eine frühzeitige Beratung durch einen spezialisierten Anwalt empfehlenswert. Denken Sie auch immer an etwaige einzuhaltende Fristen.

In der Regel erfolgt dies zunächst außergerichtlich durch ein Schreiben an den Schädiger. Kommt es zu keiner Einigung, kann der Anspruch gerichtlich mittels Klage durchgesetzt werden.

Ob und wie Sie aus einem abgeschlossenen Vertrag aussteigen können, hängt vom Einzelfall ab. Neben Rücktritts- oder Kündigungsrechten kann auch ein Irrtum über wesentliche Umstände zur Anfechtung berechtigen. Wir prüfen Ihren Vertrag, klären, ob ein relevanter Irrtumsgrund vorliegt und zeigen Ihnen sichere und wirksame Möglichkeiten auf, sich vom Vertrag zu lösen.

Bei rechtlichen Problemen rund um Verträge, Eigentum, Schadenersatz, Gewährleistung oder Forderungen ist anwaltlicher Rat sinnvoll – besonders bei komplexen Fällen oder laufenden Fristen.

Sofort!
Im Gewährleistungsrecht ist rasches Handeln entscheidend – denn es gelten strenge Fristen. Wer zu lange wartet, riskiert den Verlust seiner Ansprüche. Wir beraten Sie frühzeitig, prüfen Ihre Möglichkeiten und sorgen dafür, dass Ihre Rechte fristgerecht und effektiv gewahrt bleiben.

Gerät Ihr Vertragspartner in Insolvenz, bedeutet das nicht automatisch, dass Ihre Ansprüche verloren sind. Entscheidend ist, ob bereits Leistungen ausgetauscht wurden und ob Ihnen besondere Sicherungs- oder Absonderungsrechte zustehen. Wir prüfen, ob Ihre Forderung im Insolvenzverfahren anzumelden ist, ob Sie Eigentum herausverlangen können oder ob Ihnen ein Aussonderungs- oder Absonderungsrecht zusteht. Zudem beurteilen wir, ob der Vertrag fortgeführt wird oder ob ein Rücktritt möglich bzw. sinnvoll ist. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche bestmöglich zu sichern und durchzusetzen.