WALCH Rechtsanwalt

Anwalt für Zivilrecht

Im Zivilrecht geht es oft um zentrale Lebensbereiche – ob bei Vertragsstreitigkeiten, offenen Forderungen, Schadenersatz oder nachbarschaftlichen Konflikten. Wir stehen Ihnen mit fundierter rechtlicher Expertise und persönlichem Engagement zur Seite. Wir vertreten Privatpersonen und Unternehmen zuverlässig und mit vollem Einsatz – mit dem Ziel, rasche und nachhaltige Lösungen zu erzielen, sei es in der außergerichtlichen Klärung oder vor Gericht.

Nutzen Sie unser fundiertes Fachwissen als Anwalt für Zivilrecht und kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch.

Bereiche des Zivilrechts

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist ein zentrales Rechtsgebiet des Privatrechts und umfasst unter anderem Kaufverträge, Mietverträge und Immobilienverträge jeder Art. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung, Prüfung und Durchsetzung von Verträgen und setzen Ihre Ansprüche effektiv durch.

Erbrecht

Im Erbrecht beraten und vertreten wir Sie bei Nachlassangelegenheiten, VerlassenschaftsabhandlungenTestaments– und Legatserrichtungen und Erbschaftsstreitigkeiten. Wir sorgen dafür, dass Sie rechtssicher vererben oder Ihre Ansprüche im Erbfall gewahrt werden.

Forderungseintreibung

Offene Forderungen belasten Unternehmen wie Privatpersonen. Wir sind Ihnen dabei behilflich, Ihre Ansprüche zügig und effizient geltend zu machen – außergerichtlich wie gerichtlich. Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Schuldner und leiten bei Bedarf konsequent das Mahn- oder Gerichtsverfahren ein. 

Zivilprozessrecht

Das Zivilprozessrecht regelt den Ablauf von Zivilverfahren.
Wir vertreten Sie kompetent sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht und begleiten Sie bei der erfolgreichen Geltendmachung
Ihrer Rechte in allen zivilrechtlichen Verfahren
und in allen Instanzen.

Gewährleistungsrecht

Das Gewährleistungsrecht schützt Sie bei mangelhaften Waren oder Leistungen – egal, ob Sie Verbraucher oder Unternehmer sind. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche auf Reparatur, Austausch, Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag durchzusetzen bzw. unberechtigte Forderungen abzuwehren. 

Schadenersatzrecht

Das Schadenersatzrecht regelt den Ausgleich von erlittenen Schäden – ob nach einem Unfall, durch Vertragsverletzung oder sonstiges Fehlverhalten. Wir unterstützen Sie dabei, Schadenersatz zu erlangen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren – engagiert, zielorientiert und mit juristischer Präzision.

Zusammenarbeit

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit Ihrem Rechtsanwalt in Lech am Arlberg – profitieren Sie von fachkundiger Rechtsvertretung, individueller Beratung und Lösungen, die exakt auf Ihren Fall zugeschnitten sind.

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Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Zivilrecht

In der Regel erfolgt dies zunächst außergerichtlich durch ein Schreiben an den Schädiger. Kommt es zu keiner Einigung, kann der Anspruch gerichtlich mittels Klage durchgesetzt werden.

Ob und wie Sie aus einem abgeschlossenen Vertrag aussteigen können, hängt vom Einzelfall ab. Neben Rücktritts- oder Kündigungsrechten kann auch ein Irrtum über wesentliche Umstände zur Anfechtung berechtigen. Wir prüfen Ihren Vertrag, klären, ob ein relevanter Auflösungsgrund vorliegt und zeigen Ihnen sichere und wirksame Möglichkeiten auf, sich vom Vertrag zu lösen.

Bei rechtlichen Problemen rund um Verträge, Eigentum, Schadenersatz, Gewährleistung oder Forderungen ist anwaltlicher Rat sinnvoll – besonders bei komplexen Fällen oder laufenden Fristen.

Sofort!
Im Gewährleistungsrecht ist rasches Handeln entscheidend – denn es gelten strenge Fristen. Wer zu lange wartet, riskiert den Verlust seiner Ansprüche. Wir beraten Sie frühzeitig, prüfen Ihre Möglichkeiten und sorgen dafür, dass Ihre Rechte fristgerecht und effektiv gewahrt bleiben.

Gerät Ihr Vertragspartner in Insolvenz, bedeutet das nicht automatisch, dass Ihre Ansprüche verloren sind. Entscheidend ist, ob bereits Leistungen ausgetauscht wurden und ob Ihnen besondere Sicherungs- oder Absonderungsrechte zustehen. Wir prüfen, ob Ihre Forderung im Insolvenzverfahren anzumelden ist, ob Sie Eigentum herausverlangen können oder ob Ihnen ein Aussonderungs- oder Absonderungsrecht zusteht. Zudem beurteilen wir, ob der Vertrag fortgeführt wird oder ob ein Rücktritt möglich bzw. sinnvoll ist. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche bestmöglich zu sichern und durchzusetzen.