WALCH Rechtsanwalt

Anwalt für Gerichtsverfahren

Nicht immer können Konflikte außergerichtlich gelöst werden. In solchen Fällen benötigen Sie einen erfahrenen Partner, der Sie auf den gerichtlichen Prozess vorbereitet und über Chancen sowie Risiken aufklärt. Wir bieten Ihnen erstklassige Prozessführung vor Gerichten in ganz Österreich.

Mit langjähriger Erfahrung vertreten wir Unternehmen und Privatpersonen, setzen Ihre Ansprüche durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab. Wir entwickeln maßgeschneiderte Strategien, erstellen prägnante Schriftsätze und führen überzeugende Verhandlungen, um das Gericht von Ihrem Standpunkt zu überzeugen.

Zentrale Bereiche von Gerichtsverfahren

Zivilverfahren & Prozessführung

Wir vertreten Sie in Zivilrechtssachen vor Bezirksgerichten, Landesgerichten und Handelsgerichten. Unabhängig von der Höhe des Streitwertes helfen wir Ihnen, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Auch bei Verhandlungen im Rechtshilfeweg oder Instanzen bieten wir verlässliche Unterstützung.

Besondere Verfahren

Die österreichische Zivilprozessordnung kennt neben dem „klassischen“ Zivilprozess auch besondere Verfahrensarten, die auf spezifische Fallkonstellationen zugeschnitten sind:

Mahnverfahren: Vereinfachtes Verfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen, das dem Gläubiger einen schnellen und kostengünstigen einen Zahlungsbefehl ermöglicht.

Einstweilige Verfügungen: Für besonder schnelle Entscheidungen, wenn ein unwiederbringlichen Schaden droht. Ansprüche können sehr rasch und vorläufig gesichert werden.

Besitzstörungsverfahren: Ermöglicht dem Besitzer, sich schnell gegen unrechtmäßige Eingriffe zu wehren, ohne dass er den Rechtsweg der Klage beschreiten muss. 

Rechtsbehelfe & Rechtsmittelverfahren

Ein wesentlicher Bestandteil ist das System der Rechtsmittel, das den Parteien die Möglichkeit gibt, gerichtliche Entscheidungen überprüfen zu lassen. Sie haben eine Entscheidung eines Gerichts erhalten, mit der Sie unzufrieden sind? Wir helben Ihnen dabei, diese Entscheidung zu bekämpfen.

Befundaufnahmen § Beweissicherung

Befundaufnahmen bilden eine zentrale Grundlage für die erfolgreiche Durchsetzung rechtlicher Ansprüche. Wir sorgen dafür, dass der Sachverhalt frühzeitig und nachvollziehbar dokumentiert wird – etwa durch Fotos, Protokolle oder technische Unterlagen. Im Gerichtsverfahren wird häufig ein Sachverständiger. Wir begleiten Sie bei der Befundaufnahme und prüfen das Gutachten sorgfältig auf Vollständigkeit und Plausibilität.

In vielen Fällen empfiehlt sich die Durchführung eines selbstständigen Beweissicherungsverfahrens. Dieses gerichtliche Verfahren dient dazu, den Zustand einer Sache – etwa eines Bauwerks, einer Immobilie oder eines Schadens – durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen frühzeitig und unabhängig von einem Hauptprozess festzuhalten.  

Zusammenarbeit

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei. Profitieren Sie von fundierter Beratung, juristischer Erfahrung und einer verlässlichen Vertretung in sämtlichen Gerichtsverfahren. Nutzen Sie unser Kontaktformular für eine rasche Kontaktaufnahme.

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Häufige Fragen zu Gerichtsverfahren

Ein Rechtsanwalt erbringt im Rahmen eines Gerichtsverfahrens eine Vielzahl von Leistungen, die sowohl rechtliche Beratung als auch vertretende Tätigkeit vor Gericht umfassen. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:

Rechtliche Beratung und Einschätzung:

  • Prüfung der Rechtslage und Erfolgsaussichten.

  • Beratung über Chancen, Risiken und mögliche Alternativen (z. B. Vergleich).

  • Aufklärung über Verfahrensablauf und Kosten.

Vorbereitung des Verfahrens:

  • Sammlung und Analyse der relevanten Unterlagen und Beweise.

  • Formulierung und Einbringung von Klagen, Klagebeantwortungen, Anträgen oder Schriftsätzen.

  • Einholung von Gutachten oder Hinzuziehung von Sachverständigen, falls erforderlich.

Vertretung vor Gericht

  • Führen von Verhandlungen.

  • Stellung von Anträgen, Beweisanträgen und Einreden.

  • Wahrnehmung Ihrer Interessen und Rechte im Verfahren.

Verhandlungsführung:

  • Vertretung Ihrer Position gegenüber der Gegenseite.

  • Führen von Vergleichsverhandlungen, falls gewünscht oder geboten.

Kostenmanagement

  • Erstellung einer Kostenaufstellung für den Kostenersatz.

  • Beratung über Verfahrenskosten, Kostenrisiken und Möglichkeiten (z. B. Prozesskostenhilfe oder Rechtsschutzversicherung).

Nachbereitung des Verfahrens

  • Prüfung des Urteils oder Beschlusses.

  • Erhebung von Rechtsmitteln (z. B. Berufung, Revision), wenn Erfolgsaussichten bestehen.

  • Durchsetzung von Ansprüchen (z. B. im Exekutionsverfahren).

Im österreichischen Zivilprozessrecht gilt grundsätzlich das Kostenersatzprinzip nach dem Erfolgsprinzip. Das bedeutet:

Wenn Sie den Prozess zur Gänze gewinnen, haben Sie als obsiegende Partei Anspruch darauf, dass Ihnen die unterlegene Partei die notwendigen Prozesskosten ersetzt (dazu gehören z. B. Gerichtsgebühren, Anwaltskosten, Sachverständigenkosten etc.).

Der Kostenersatz erfolgt auf Grundlage eines Kostenbeschlusses, der meist im Urteil enthalten ist oder in einem eigenen Beschluss ergeht.

Im österreichischen Zivilprozessrecht gilt im Fall eines teilweisen Obsiegens und Unterliegens das Prinzip der Kostenaufteilung nach dem Verhältnis des Erfolgs. Das bedeutet für Sie:

  • Wenn Sie den Prozess teilweise gewinnen und teilweise verlieren, entscheidet das Gericht, in welchem Verhältnis die Kosten aufzuteilen sind.

  • In der Praxis bedeutet das: Jede Partei trägt einen Anteil der Prozesskosten, der ihrem jeweiligen Anteil am Erfolg oder Misserfolg im Verfahren entspricht.


Beispiel
:

Wenn Sie etwa zu 70 % gewinnen und zu 30 % verlieren, kann das Gericht entscheiden, dass die unterlegene Partei 70 % Ihrer Kosten ersetzen muss und Sie im Gegenzug 30 % der Kosten der Gegenseite zu tragen haben.

Ausnahmen und Besonderheiten:

  • Das Gericht hat bei der Kostenverteilung einen Ermessensspielraum und kann in besonderen Fällen davon abweichen, z. B. wenn eine Partei nur in einem untergeordneten Punkt unterliegt.

  • Bei einem unbedeutenden Unterliegen kann Ihnen der volle Kostenersatz zugesprochen werden.

Die Kosten eines Gerichtsverfahrens in Österreich setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen und können je nach Streitwert, Verfahrensart und Dauer variieren. Folgende Kostenfaktoren sind typisch:

Gerichtsgebühren:

Diese richten sich nach dem Streitwert und sind gesetzlich festgelegt (Gerichtsgebührengesetz, GGG). Sie fallen bereits bei Einbringung der Klage an.

Anwaltskosten:

Falls Sie sich anwaltlich vertreten lassen, entstehen Honorarkosten, die sich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) oder einer Honorarvereinbarung bemessen.

Sachverständigen- oder Zeugengebühren:

Wenn im Verfahren ein Sachverständiger beigezogen wird oder Zeugen ladungsbedingte Kosten haben, entstehen zusätzliche Gebühren, die von der unterliegenden Partei zu ersetzen sind.

Kostenrisiko:

  • Obsiegen: Sie bekommen die Kosten von der gegnerischen Partei ersetzt (sofern notwendig und zweckmäßig).

  • Unterliegen: Sie tragen die gegnerischen Kosten sowie Ihre eigenen.

Rechtsschutzversicherung

Um das finanzielle Risiko eines Gerichtsverfahrens zu minimieren, können Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Diese übernimmt – je nach Vertrag – beispielsweise:

  • Anwaltskosten,

  • Gerichtsgebühren,

  • Sachverständigenkosten,

  • Kosten der gegnerischen Seite im Falle des Unterliegens.

Wichtig: Sie sollten vor einer Klage Rücksprache mit Ihrem Versicherer halten und eine Deckungszusage einholen.

Wenn Sie den Prozess im österreichischen Zivilverfahren zur Gänze verlieren, gilt grundsätzlich das Kostenersatzprinzip nach dem Erfolgsprinzip. Das bedeutet für Sie:

  • Sie haben keinen Anspruch auf Kostenersatz.

  • Stattdessen sind Sie verpflichtet, der obsiegenden Partei die notwendigen Kosten des Verfahrens zu ersetzen. Dazu zählen insbesondere die Anwaltskosten, Gerichtsgebühren, Sachverständigenkosten und andere Auslagen.

Weitere Hinweise:

  • Das Gericht legt den Kostenersatz im Urteil oder in einem eigenen Kostenbeschluss fest.

  • Die obsiegende Partei muss ihre Kosten entsprechend nachweisen (mit Honorarnoten, Gebührenbelegen etc.).

  • Sie tragen zusätzlich Ihre eigenen Prozesskosten (z. B. Ihre Anwaltskosten), da im Falle des vollständigen Unterliegens kein Ersatzanspruch besteht.